Führerschein mit 17: So funktioniert begleitetes Fahren

Jugendlicher fährt mit erwachsener Begleitperson durch ein Wohngebiet
Jugendlicher fährt mit erwachsener Begleitperson durch ein Wohngebiet

Begleitetes Fahren ab 17 heißt: Du machst die Klasse B früher und darfst nach der Prüfung nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren, bis du 18 bist. Du startest die Ausbildung mit 16 Jahren und 6 Monaten. Prüfe zuerst, ob die Begleitpersonen die Voraussetzungen erfüllen und im Antrag stehen, bevor du den Prüfungstermin planst.

Ohne Eintrag darfst du mit 17 nicht fahren, auch nicht, wenn ein erfahrener Fahrer neben dir sitzt. Ab dem 18. Geburtstag fällt die Begleitung weg. Die Probezeit bleibt.

Auf einen Blick

  • Ausbildung ab 16 Jahren und 6 Monaten, Fahren mit Begleitung ab 17.
  • Begleitperson: mindestens 30 Jahre, Klasse B seit mindestens fünf Jahren, höchstens ein Punkt in Flensburg zum Zeitpunkt der Eintragung.
  • Die Person sitzt vorn, ist selbst fahrtüchtig und hat den eigenen Führerschein dabei.
  • Bis 18 nur mit eingetragener Begleitung. Für dich gilt 0,0 Promille.
  • Übungsstunden haben keine feste Zahl. Sonderfahrten bleiben Pflichtanteile.

Inhalt

Wann begleitetes Fahren passt

Es passt, wenn du mit 17 fahren willst und Menschen hast, die dich danach regelmäßig begleiten, nicht nur zur Prüfung. Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen und zum Zeitpunkt der Eintragung höchstens einen Punkt im Fahreignungsregister haben. Sie muss während der Fahrt vorn sitzen, nüchtern und fahrtüchtig sein und den eigenen Führerschein mitführen.

Die Ausbildung selbst entspricht der Klasse B: Theorie, Übungsfahrten nach deinem Lernstand und die Sonderfahrten über Land, auf der Autobahn und bei Dämmerung oder Dunkelheit. Eine feste Zahl an Übungsstunden gibt es nicht. Einen Aufpreis als pauschalen Betrag nennt dieser Text nicht. Ob die Fahrschule begleitetes Fahren anders kalkuliert, steht in ihrer Vereinbarung.

So läuft der Weg mit 17

1. Begleitpersonen prüfen

Klär vor dem Antrag, wer dich wirklich begleiten kann. Mehrere Personen können eingetragen werden. Jede muss die Voraussetzungen selbst erfüllen. Ein späterer Tausch ist möglich, aber nur über die Führerscheinstelle, nicht per Zuruf.

2. Antrag mit dem Zusatz stellen

Du beantragst die Klasse B und das begleitete Fahren zusammen. Sehtest, Erste Hilfe, Passfoto und die Zustimmung der Sorgeberechtigten gehören dazu, weil du noch minderjährig bist. Die Daten der Begleitpersonen kommen in denselben Vorgang.

3. Ausbildung wie bei Klasse B

Theorieunterricht, Fragenkatalog, Übungsfahrten und Sonderfahrten laufen wie beim Führerschein ab 18, nur früher. Die Prüfung darfst du so legen, dass der Schein zum 17. Geburtstag oder danach gültig wird. Vorher fährst du nicht allein auf die Straße.

4. Nur mit Eintrag fahren

Nach der bestandenen Prüfung nimmst du eine eingetragene Begleitperson mit, die vorn sitzt. Du fährst mit 0,0 Promille. Die Begleitperson darf selbst nicht angetrunken oder übermüdet sein. Andere Erwachsene, die nicht eingetragen sind, zählen nicht.

5. Ab 18 ohne Begleitung

Mit dem 18. Geburtstag endet die Pflicht zur Begleitung. Die Probezeit läuft weiter, in der Regel zwei Jahre ab Erteilung. Die strengeren Folgen für Fahranfänger bleiben in dieser Zeit bestehen.

Typische Fehler

Begleitperson erst nach der Prüfung suchen

Falsch: Du bestehst die Prüfung und fragst danach, wer dich zur Schule fährt.

Warum: Ohne eingetragene Person darfst du das Auto nicht bewegen. Ein Erwachsener auf dem Beifahrersitz reicht nicht, wenn er nicht in den Unterlagen steht.

Richtig: Personen vor dem Antrag prüfen und eintragen lassen. Änderungen rechtzeitig bei der Stelle nachmelden.

Mit 17 allein eine kurze Strecke fahren

Falsch: Die Begleitperson steigt für den letzten Kilometer aus, weil die Straße leer wirkt.

Warum: Bis 18 ist jede Fahrt an die eingetragene Begleitung gebunden. Eine kurze Strecke ist keine Ausnahme.

Richtig: Nur fahren, solange die eingetragene Person vorn sitzt. Sonst stehen lassen.

Promillegrenze der Begleitperson mit der eigenen verwechseln

Falsch: Du trinkst ein Bier, weil die Begleitperson nüchtern ist und im Notfall eingreifen könnte.

Warum: Für dich als Fahranfänger gilt 0,0 Promille. Die Begleitperson muss zusätzlich selbst fahrtüchtig sein.

Richtig: Du fährst nüchtern. Die Begleitperson bleibt ebenfalls in der Lage, die Fahrt notfalls zu übernehmen oder abzubrechen.

Tipp aus der Fahrausbildung

Vereinbare mit der Begleitperson vor der ersten Alleinfahrt nach der Prüfung ein kurzes Zeichen, wann sie etwas sagt und wann sie schweigt. Ständige Kommentare ersetzen keine Ausbildung, Schweigen bei einer gefährlichen Lage auch nicht. In den letzten Fahrstunden kannst du die Person einmal mitnehmen, wenn die Fahrschule das anbietet, damit der Wechsel vom Fahrlehrer zur Begleitung nicht am Prüfungstag zum ersten Mal passiert.

Häufige Fragen

Ab wann darf ich mit der Ausbildung beginnen?

Mit 16 Jahren und 6 Monaten. Gefahren mit Begleitung wird nach bestandener Prüfung ab 17, nicht schon während der Fahrschule allein auf öffentlichen Straßen ohne Fahrlehrer.

Wer darf Begleitperson sein?

Mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B, zum Zeitpunkt der Eintragung höchstens ein Punkt im Fahreignungsregister. Sie sitzt vorn, führt den eigenen Führerschein mit und ist selbst fahrtüchtig.

Darf ich mehrere Personen eintragen?

Ja. Jede muss die Voraussetzungen erfüllen und bei der Führerscheinstelle eingetragen sein. Nur diese Personen dürfen dich begleiten.

Was ändert sich an meinem 18. Geburtstag?

Die Begleitpflicht endet. Du darfst ohne eingetragene Person fahren. Die Probezeit läuft davon unabhängig weiter.

Brauche ich mehr Fahrstunden als mit 18?

Nein, es gibt keine höhere gesetzliche Stundenzahl nur wegen des Alters 17. Die Übungsfahrten richten sich nach deinem Lernstand. Die Sonderfahrten bleiben dieselben Pflichtanteile der Klasse B.

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Redaktion JP Fahrschule. Stand: 15. Oktober 2026. Der Text beschreibt den üblichen Ablauf in der Fahrausbildung und ersetzt nicht die Bedienungsanleitung deines Fahrzeugs oder den aktuellen Gesetzestext. Eine namentliche Freigabe durch einen Fahrlehrer ist für diese Fassung noch offen.

Tags: Führerschein und Ausbildung

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