{"id":5436,"date":"2023-08-21T10:27:13","date_gmt":"2023-08-21T08:27:13","guid":{"rendered":"https:\/\/jpfahrschule.de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2026-08-17T18:53:22","modified_gmt":"2026-08-17T16:53:22","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/jpfahrschule.de\/ar\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"\u0627\u0644\u0634\u0631\u0648\u0637 \u0648\u0627\u0644\u0623\u062d\u0643\u0627\u0645"},"content":{"rendered":"<section class=\"l-section wpb_row height_medium\"><div class=\"l-section-h i-cf\"><div class=\"g-cols vc_row via_grid cols_1 laptops-cols_inherit tablets-cols_inherit mobiles-cols_1 valign_top type_default stacking_default\"><div class=\"wpb_column vc_column_container\"><div class=\"vc_column-inner\"><h1 class=\"w-text\"><span class=\"w-text-h\"><span class=\"w-text-value\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/span><\/span><\/h1><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>1. Bestandteil der Ausbildung<\/b><\/h5>\n<p>Die Fahrausbildung umfasst theoreti- schen und praktischen Fahrunterricht.<\/p>\n<p><strong>Schriftlicher Ausbildungsvertrag <\/strong><\/p>\n<p>Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.<\/p>\n<p><strong><b>Rechtliche Grundlagen der Ausbildung<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Der Unterricht wird aufgrund der hier- f\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestim- mungen\u00a0und\u00a0der\u00a0auf\u00a0ihnen\u00a0beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, er- teilt. Im \u00dcbrigen gelten die nachste- henden Bedingungen, die\u00a0Bestandteile des Ausbildungsvertrages\u00a0sind.<\/p>\n<p><strong>Beendigung der\u00a0Ausbildung<\/strong><\/p>\n<p>Die Ausbildung endet mit der bestan- denen Fahrerlaubnispr\u00fcfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Ab- schluss des Ausbildungsvertrages.<\/p>\n<p>Wird das Ausbildungsverh\u00e4ltnis nach Beendigung\u00a0fortgesetzt,\u00a0so\u00a0sind\u00a0f\u00fcr\u00a0die angebotenen Leistungen der Fahr- schule die Entgelte der Fahrschule ma\u00dfgeblich, die durch den nach \u00a7 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbil- dungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei\u00a0Fortset- zung in Textform\u00a0hinzuweisen.<\/p>\n<p><strong>Eignungsm\u00e4ngel des Fahrsch\u00fclers <\/strong><\/p>\n<p>Stellt sich nach Abschluss des Ausbil- dungsvertrages\u00a0heraus,\u00a0dass\u00a0der\u00a0Fahr- sch\u00fcler die notwendigen k\u00f6rperlichen oder geistigen Anforderungen f\u00fcr den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erf\u00fcllt, so\u00a0ist\u00a0f\u00fcr\u00a0die\u00a0Leistungen\u00a0der\u00a0Fahrschule Ziffer 6\u00a0anzuwenden.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>2. Entgelte, Preisaushang<\/b><\/h5>\n<p>Die im Ausbildungsvertrag zu verein- barenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>3. Grundbetrag und Leistungen<\/b><\/h5>\n<p><strong>a)<\/strong> Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:<br \/>Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erfor- derliche Vorpr\u00fcfungen bis zur ersten theoretischen Pr\u00fcfung, mit Ausnahme der Vorstellung zur Pr\u00fcfung und diese selbst.<br \/>F\u00fcr die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Pr\u00fc- fung ist die Fahrschule berechtigt, den hierf\u00fcr im Ausbildungsvertrag verein- barten Teilgrundbetrag zu berechnen, h\u00f6chstens aber die H\u00e4lfte des Grund- betrages der jeweiligen Klasse; die Er- hebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Pr\u00fcfung ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Entgelt f\u00fcr Fahrstunden und Leistungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>b)<\/strong> Mit dem Entgelt f\u00fcr die Fahr- stunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:<br \/>Die Kosten f\u00fcr das Ausbildungsfahr- zeug, einschlie\u00dflich der Fahrzeugversi- cherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.<\/p>\n<p><strong>Absage von Fahrstunden \/ Be- nachrichtigungsfrist<\/strong><\/p>\n<p>Kann der Fahrsch\u00fcler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndi- gen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallent- sch\u00e4digung f\u00fcr vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Fahrstunden in H\u00f6he von drei Vierteln des Fahrstundenent- geltes zu verlangen. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n<p><strong>Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und Leistungen<\/strong><\/p>\n<p>c) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Vor- stellung zur Pr\u00fcfung werden abgegol- ten:<br \/>Die theoretische und die praktische Pr\u00fcfungsvorstellung einschlie\u00dflich der Pr\u00fcfungsfahrt. Bei Wiederholungspr\u00fc- fungen wird das Entgelt, wie im Aus- bildungsvertrag vereinbart, erhoben.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>4. Zahlungsbedingungen<\/b><\/h5>\n<p>Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei\u00a0Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde vor Antritt dersel- ben, der Betrag f\u00fcr die Vorstellung\u00a0zur Pr\u00fcfung zusammen mit eventuell ver- auslagten Verwaltungs- und Pr\u00fcfungs- geb\u00fchren sp\u00e4testens 3 Werktage vor der Pr\u00fcfung\u00a0f\u00e4llig.<\/p>\n<p><strong>Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen <\/strong><\/p>\n<p>Wird das Entgelt nicht zur F\u00e4lligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Pr\u00fc- fung bis zum Ausgleich der Forderun- gen verweigern.<\/p>\n<p><strong><b>Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Das Entgelt f\u00fcr eine eventuelle erfor- derliche weitere theoretische Ausbil- dung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>5. <\/b>K\u00fcndigung des Vertrages<\/h5>\n<p>Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrsch\u00fcler jederzeit, von der Fahr- schule nur aus wichtigem Grund ge- k\u00fcndigt werden:<\/p>\n<p>Ein wichtiger Grund liegt\u00a0insbesondere vor, wenn der\u00a0Fahrsch\u00fcler<\/p>\n<ul>\n<li><b><\/b>trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochenseit\u00a0Vertragsabschluss\u00a0mit\u00a0der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,<\/li>\n<li><b><\/b>den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnispr\u00fc- fung nach jeweils zweimaligerWieder- holung nicht bestanden\u00a0hat,<\/li>\n<li><b><\/b>wiederholt oder gr\u00f6blich ge- gen Weisungen oder Anordnungendes Fahrlehrers\u00a0verst\u00f6\u00dft.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong><b>Textform der K\u00fcndigung<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Eine K\u00fcndigung des Ausbildungsver- trages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>6. <\/b><strong><b>Entgelte bei Vertragsk\u00fcndigung<\/b><\/strong><\/h5>\n<p>Wird der Ausbildungsvertrag gek\u00fcn- digt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt f\u00fcr die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Pr\u00fcfung.<\/p>\n<p>K\u00fcndigt die Fahrschule aus wichtigem Grund (siehe Ziff. 5) oder der Fahr- sch\u00fcler, ohne durch ein vertragswidri- ges Verhalten der Fahrschule veran- lasst zu sein, steht der Fahrschule fol- gendes Entgelt\u00a0zu:<\/p>\n<ol>\n<li><b><\/b>1\/5 des Grundbetrages,wenn die K\u00fcndigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung\u00a0erfolgt;<\/li>\n<li><b><\/b>2\/5 des Grundbetrages,wenn die K\u00fcndigung nach Beginn der theo- retischen Ausbildung, aber vor der\u00a0Ab- solvierung\u00a0eines\u00a0Drittels\u00a0der\u00a0f\u00fcr\u00a0die\u00a0be- antragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtsein- heiten\u00a0erfolgt;<\/li>\n<li><b><\/b>3\/5 des Grundbetrages,wenn die K\u00fcndigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem\u00a0Abschluss von zwei Dritteln der f\u00fcr die\u00a0beantrag- ten Klassen vorgeschriebenen theore- tischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;<\/li>\n<li><b><\/b>4\/5 des Grundbetrages,wenn die K\u00fcndigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der f\u00fcr die\u00a0beantrag- ten Klassen vorgeschriebenen theore- tischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren\u00a0Abschluss;<\/li>\n<li><b><\/b>der volle Grundbetrag, wenn die K\u00fcndigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung<\/li>\n<\/ol>\n<p>Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen H\u00f6he nicht angefallen oder nur geringer angefal- len ist. K\u00fcndigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrsch\u00fcler, weil er hierzu durch ein vertragswidri- ges Verhalten der Fahrschule veran- lasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag\u00a0nicht\u00a0zu.\u00a0Eine\u00a0Vorauszah- lung ist zur\u00fcckzuerstatten.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>7. <\/b><strong><b>Einhaltung vereinbarter Termine<\/b><\/strong><\/h5>\n<p>Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrsch\u00fc- ler haben daf\u00fcr zu sorgen, dass ver- einbarte Fahrstunden p\u00fcnktlich begin- nen. Fahrstunden beginnen und enden grunds\u00e4tzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrsch\u00fclers davon abgewichen, wird die aufgewendete<\/p>\n<p>Fahrzeit zum Fahrstundensatz\u00a0berech- net, soweit nichts anderes vereinbart ist.\u00a0Hat\u00a0der\u00a0Fahrlehrer\u00a0den\u00a0versp\u00e4teten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist\u00a0die ausgefallene Aus- bildungszeit nachzuholen oder gutzu- schreiben.<\/p>\n<p><strong>Wartezeiten bei Versp\u00e4tung<\/strong><\/p>\n<p>Versp\u00e4tet\u00a0sich\u00a0der\u00a0Fahrlehrer\u00a0um\u00a0mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahr- sch\u00fcler nicht l\u00e4nger zu warten; f\u00e4llt deshalb die Fahrstunde aus, wird sie nicht berechnet. Hat der Fahrsch\u00fcler den versp\u00e4teten Beginn einer verein- barten praktischen Ausbildung zu ver- treten, so geht die ausgefallene Aus- bildungszeit zu seinen Lasten.\u00a0Versp\u00e4- tet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht l\u00e4nger zu warten; f\u00e4llt sie deshalb aus, wird sie entsprechend\u00a0Ziff.\u00a03b\u00a0Absatz\u00a03\u00a0berech- net. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nach- weis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>8. <\/b><strong>Ausschluss vom<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><strong>Unterricht<\/strong><\/h5>\n<p>Der Fahrsch\u00fcler ist vom Unterricht auszuschlie\u00dfen:<\/p>\n<ol>\n<li><b><\/b>wenn er erkennbar unterdem Einfluss von Alkohol oder anderen be- rauschenden Mitteln steht\u00a0oder<\/li>\n<li><b><\/b>wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrt\u00fcchtigkeit begr\u00fcndet<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong><b>Ausfallentsch\u00e4digung<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Der Fahrsch\u00fcler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentsch\u00e4digung\u00a0drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt\u00a0der Nachweis\u00a0vorbehalten,\u00a0ein\u00a0Schaden\u00a0sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>9. <\/b>Behandlung von Ausbildungs- ger\u00e4t und Fahrzeugen<\/h5>\n<p>Der Fahrsch\u00fcler ist zur pfleglichen Be- handlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen An- schauungsmaterials verpflichtet.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>10. <\/b>Bedienung und Inbetrieb- nahme von Lehrfahrzeugen<\/h5>\n<p>Ausbildungsfahrzeuge d\u00fcrfen nur un- ter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwi- derhandlungen k\u00f6nnen Strafverfol- gungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.<\/p>\n<p><strong><b>Besondere Pflichten des Fahr- sch\u00fclers bei der Kraftradausbildung<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Geht\u00a0bei\u00a0der\u00a0Kraftradausbildung\u00a0oder\u00a0&#8211; pr\u00fcfung die Verbindung zwischen Fahrsch\u00fcler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrsch\u00fcler unverz\u00fcglich an einer geeigneten Stelle anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahr- lehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verst\u00e4ndigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgem\u00e4\u00df abzustellen und\u00a0gegen\u00a0unbefugte\u00a0Benutzung\u00a0zu\u00a0si- chern.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>11. <\/b><strong>Abschluss der<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><strong>Ausbildung<\/strong><\/h5>\n<p>Die\u00a0Fahrschule\u00a0darf\u00a0die\u00a0Ausbildung\u00a0erst abschlie\u00dfen, wenn sie \u00fcberzeugt ist, dass der Fahrsch\u00fcler die n\u00f6tigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zum F\u00fch- ren\u00a0eines\u00a0Kraftfahrzeuges\u00a0besitzt\u00a0(\u00a7\u00a029 FahrlG).\u00a0Deshalb\u00a0entscheidet\u00a0der\u00a0Fahr- lehrer nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen \u00fcber den Abschluss der Ausbildung (\u00a7 6\u00a0FahrschAusbO).<\/p>\n<p><strong><b>Anmeldung zur Pr\u00fcfung<\/b><\/strong><\/p>\n<p>Die Anmeldung zur Fahrerlaubnispr\u00fc- fung\u00a0bedarf\u00a0der\u00a0Zustimmung\u00a0des\u00a0Fahr- sch\u00fclers; sie ist f\u00fcr beide Teile ver- bindlich. Erscheint der Fahrsch\u00fcler nicht zum Pr\u00fcfungstermin, ist er zur Bezahlung\u00a0des\u00a0Entgelts\u00a0f\u00fcr\u00a0die\u00a0Vorstel- lung zur Pr\u00fcfung und verauslagter oder anfallender Geb\u00fchren verpflich- tet.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>12. <\/b><strong>Gerichtsstand<\/strong><\/h5>\n<p>Hat der Fahrsch\u00fcler keinen allgemei- nen Gerichtsstand im Inland oder ver- legt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufent- haltsort aus dem Inland, oder ist der gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort zum Zeit- punkt der Klageerhebung nicht be- kannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.<\/p>\n<\/div><\/div><div class=\"w-separator size_medium\"><\/div><div class=\"wpb_text_column\"><div class=\"wpb_wrapper\"><h5><b>13. <\/b><strong>Hinweis<\/strong><\/h5>\n<p>Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wurde\u00a0in\u00a0diesem\u00a0Text\u00a0auf\u00a0die\u00a0gleichzei- tige Verwendung m\u00e4nnlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. S\u00e4mtliche Personenbezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Ge- schlechter<\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen1. Bestandteil der Ausbildung Die Fahrausbildung umfasst theoreti- schen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher Ausbildungsvertrag Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. Rechtliche Grundlagen der Ausbildung Der Unterricht wird aufgrund der hier- f\u00fcr geltenden gesetzlichen Bestim- mungen\u00a0und\u00a0der\u00a0auf\u00a0ihnen\u00a0beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, er- teilt. Im \u00dcbrigen gelten die nachste- henden Bedingungen, die\u00a0Bestandteile des Ausbildungsvertrages\u00a0sind. 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